Qualifizierte
Mitgliedschaft in der
Die qualifizierte Mitgliedschaft
gibt dem kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt die Möglichkeit
nach außen zu dokumentieren, dass er umfänglich im Teilgebiet
der zahnärztlichen Kieferorthopädie fortgebildet und
tätig ist.
Die BktZ führt eine Liste ihrer qualifizierten Mitglieder,
die der Information von Patienten und Versicherungen dient. Weiter
werden die qualifizierten Mitglieder auf der Homepage der BktZ
geführt und erhalten dort – auf Wunsch – die Möglichkeit
sich vorzustellen, etwa durch Verlinkung einer bereits bestehenden
Homepage. So können sich auch Patienten über das Internet
(per Eingabe der Postleitzahl) bequem einen geeigneten Behandler
unter den BktZ- Mitgliedern in ihrer Nähe aussuchen!
Nur ein qualifiziertes Mitglied erhält das Recht, das Logo
der BktZ mit dem Zusatz „Qualifiziertes Mitglied“ zu
verwenden; etwa in der täglichen Briefpost oder auf der
eigenen Homepage.
Auch als Ergänzung zum Praxisschild im Sinne eines besonderen
Tätigkeitsschwerpunktes ist die Verwendung gestattet.
Ordentliche Mitglieder der BktZ haben die Möglichkeit den
Status „Qualifiziertes Mitglied BktZ“ verliehen zu
bekommen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. |
Die Kollegin / der Kollege ist seit mindestens
5 Jahren umfänglich und eigenverantwortlich tätig.
Unter „umfänglich“ ist zu verstehen, dass
sie / er in diesem Zeitraum ca. 50 laufende Fälle /
Quartal in Behandlung hatte. Dabei sollten sowohl FKO- als
auch festsitzende und herausnehmbare Apparaturen verwendet
worden sein. Unter „eigenverantwortlich“ ist
insbesondere zu verstehen, dass anfängliche und fortlaufende
Diagnostik und Planung selbständig ohne jede Hilfe Dritter
(Labors, kommerziell beratende Kieferorthopäden etc.)
durchgeführt werden. Hierüber wird eine eidesstattliche
Erklärung abgegeben.
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2. |
Mindestens 200 Fortbildungsstunden renommierter Anbieter
sind durch geeignete Nachweise (Zertifikate / Teilnahmebescheinigungen
etc.) zu dokumentieren. Durch diese Fortbildungen müssen
die folgenden Aspekte abgedeckt sein: Diagnostik, Modellanalyse,
Planung und Abrechnung, FRS-Auswertung, Therapie mit herausnehmbaren
Geräten, FKO, Multibracketbehandlung, Typodontkurse.
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3. |
Vorstellung und Diskussion zweier abgeschlossener Fälle
(möglichst ein Extraktionsfall, ein Non-Ex-Fall) in
einem Prüfungsgespräch. |
Die Prüfungstermine werden den Mitgliedern von der BktZ
mitgeteilt. Die Anmeldung erfolgt verbindlich auf dem Anmeldeformular
( vgl. auch Downloadbereich.)
Die erforderlichen Unterlagen (Zertifikate, Modelle, Rö-Bilder,
Auswertungen, Planungen, Fotos usw.) sind zum jeweiligen Prüfungstermin
mitzubringen. Bitte keine Unterlagen zusenden!! Die Teilnahme an
einer Prüfung ist erst nach Bestätigung durch die BktZ
möglich. Die Prüfungsgebühr beträgt 500 Euro.
Sie wird auch bei Versäumen des Prüfungstermins nicht
zurückgezahlt. Allerdings ist dann eine kostenlose Teilnahme
an einem der Folgetermine möglich!
Fortbildungsgang "Qualifizierte
Mitgliedschaft in der BktZ"
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