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Qualifizierte Mitgliedschaft in der

Die qualifizierte Mitgliedschaft gibt dem kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt die Möglichkeit nach außen zu dokumentieren, dass er umfänglich im Teilgebiet der zahnärztlichen Kieferorthopädie fortgebildet und tätig ist.
Die BktZ führt eine Liste ihrer qualifizierten Mitglieder, die der Information von Patienten und Versicherungen dient. Weiter werden die qualifizierten Mitglieder auf der Homepage der BktZ geführt und erhalten dort – auf Wunsch – die Möglichkeit sich vorzustellen, etwa durch Verlinkung einer bereits bestehenden Homepage. So können sich auch Patienten über das Internet (per Eingabe der Postleitzahl) bequem einen geeigneten Behandler unter den BktZ- Mitgliedern in ihrer Nähe aussuchen!

Nur ein qualifiziertes Mitglied erhält das Recht, das Logo der BktZ mit dem Zusatz „Qualifiziertes Mitglied“ zu verwenden; etwa in der täglichen Briefpost oder auf der eigenen Homepage. Auch als Ergänzung zum Praxisschild im Sinne eines besonderen Tätigkeitsschwerpunktes ist die Verwendung gestattet. Ordentliche Mitglieder der BktZ haben die Möglichkeit den Status „Qualifiziertes Mitglied BktZ“ verliehen zu bekommen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die Kollegin / der Kollege ist seit mindestens 5 Jahren umfänglich und eigenverantwortlich tätig. Unter „umfänglich“ ist zu verstehen, dass sie / er in diesem Zeitraum ca. 50 laufende Fälle / Quartal in Behandlung hatte. Dabei sollten sowohl FKO- als auch festsitzende und herausnehmbare Apparaturen verwendet worden sein. Unter „eigenverantwortlich“ ist insbesondere zu verstehen, dass anfängliche und fortlaufende Diagnostik und Planung selbständig ohne jede Hilfe Dritter (Labors, kommerziell beratende Kieferorthopäden etc.) durchgeführt werden. Hierüber wird eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.

2. Mindestens 200 Fortbildungsstunden renommierter Anbieter sind durch geeignete Nachweise (Zertifikate / Teilnahmebescheinigungen etc.) zu dokumentieren. Durch diese Fortbildungen müssen die folgenden Aspekte abgedeckt sein: Diagnostik, Modellanalyse, Planung und Abrechnung, FRS-Auswertung, Therapie mit herausnehmbaren Geräten, FKO, Multibracketbehandlung, Typodontkurse.

3. Vorstellung und Diskussion zweier abgeschlossener Fälle (möglichst ein Extraktionsfall, ein Non-Ex-Fall) in einem Prüfungsgespräch.

Die Prüfungstermine werden den Mitgliedern von der BktZ mitgeteilt. Die Anmeldung erfolgt verbindlich auf dem Anmeldeformular ( vgl. auch LinkhinweisDownloadbereich.) Die erforderlichen Unterlagen (Zertifikate, Modelle, Rö-Bilder, Auswertungen, Planungen, Fotos usw.) sind zum jeweiligen Prüfungstermin mitzubringen. Bitte keine Unterlagen zusenden!! Die Teilnahme an einer Prüfung ist erst nach Bestätigung durch die BktZ möglich. Die Prüfungsgebühr beträgt 500 Euro. Sie wird auch bei Versäumen des Prüfungstermins nicht zurückgezahlt. Allerdings ist dann eine kostenlose Teilnahme an einem der Folgetermine möglich!

Fortbildungsgang "Qualifizierte Mitgliedschaft in der BktZ"


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Platzhalter Kontaktadresse
  BktZ
  Heinrichstr. 6a • 31303 Burgdorf
  Tel. 05136 - 9714601 • Fax: 05136 - 9714969
  Internet: www.bktz.de • e-mail: info@bktz.de