Fortbildungsgang
"Qualifizierte Mitgliedschaft in der "
Die Qualifizierung besteht
aus drei Teilbereichen:
- Nachweis von Fortbildungskursen lt. Liste
- Dokumentation von 2 unterschiedlichen KFO-Behandlungsfällen
- Prüfungsgespräch
1. Erforderliche Fortbildungskurse/
Kenntnisse
- Kieferorthopädische Prophylaxe
- KFO-Diagnostik
- KFO- Behandlungsplanung und Antrag gesetzlich/ privat
- KFO-Apparatesysteme und Apparateplanung
- Plattenapparaturen
- FKO- Geräte
- Multiband-, Multibracketapparaturen
- Therapie der Kl.II,1 / II,2
- Therapie der Kl.III
- Ex- Therapie
- Behandlungsphasen, Retention
Fakultativ: Neue Therapieformen, biologische KFO, Abrechnung
Literatur: Schopf, Curriculum KFO
(2 Bände, ISBN 3-87652-578-0)
Es ist nicht erforderlich, Kurse bestimmter Anbieter
nachzuweisen oder zu belegen. Vielmehr kommt es darauf
an, dass die Kursinhalte das betreffende Thema umfassend
abhandeln! Reichen Sie deshalb bitte jeweils zu den
Kursen die Seminarinhalte sowie Anzahl der absolvierten
Fortbildungsstunden mit ein!
2. Falldokumentation
2 nach Möglichkeit unterschiedlich
gelagerte Fälle! Diagnostische Unterlagen etwa
den Richtlinien lt. Weißbuch KFO entsprechend.
Mindestens Anfangsmodelle u. Schlussmodelle jeweils
mit Wachsbiß o.ä., FRS (incl.
Auswertung), OPG (evtl. Photos) und Therapieaussage. Darstellung
der Therapie unter Angabe der verwendeten Apparaturen.
3. Kollegiales Prüfungsgespräch
Ca. 30-minütiges, kollegiales
Gespräch, bes. zu den
eingereichten Fällen. Allgemeine Kenntnisse über
Diagnostik und Therapie, Planung und wirtschaftliche Behandlungsweisen
sowie Abrechnung der KFO-Leistungen sollten vorhanden sein!
Das Prüfungsgespräch kann anlässlich von Qualitätszirkeln
oder der Mitgliederversammlung an wechselnden Veranstaltungsorten
stattfinden. Bitte fordern Sie unter info@bktz.de das
aktuelle Veranstaltungsprogramm der BktZ an. Wenn Sie Vorschläge
für
Veranstaltungsorte von Qualitätszirkeln in Ihrer Wohnortnähe
haben, setzen Sie sich bitte mit uns zwecks Organisation in
Verbindung.
Das Prüfungsgremium besteht aus einem Prüfungsvorsitzenden
(1. oder 2. Vorsitzender der BktZ oder deren Stellvertreter)
und 2 Beisitzern, die aus den Reihen der Teilnehmer des Qualitätszirkels
bzw. der Mitgliederversammlung bestimmt werden.
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